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Jugendkriminalität: Einsperren ist keine Lösung ...

10/11

Beides. Allerdings ist das, was die Erwachsenen angeht, schon ziemlich lange her. Im Jugendstraf- vollzug sind wir immer einmal alle ein, zwei Jahre auf Einladung der Anstaltsleitung, aber wir haben auch sehr engen Kontakt durch eine Kollegin und einen Kollegen, die als Vollstreckungsleiter für den Jugendstrafvollzug tätig sind, wöchentlich einen Tag dort hinfahren und uns sehr genau informieren über das, was dort passiert. Ich persönlich bin immer mal wieder Leiter eines Strafvollzugskurses und erfahre auch über meine Referendarinnen und Referendare, die dann aus den Vollzugsanstalten zurückkommen und erzählen, einiges über den Strafvollzug. Wir haben uns auch vor vielen Jahren Strafvollzugsein- richtungen in Holland, Dänemark, in der Schweiz angesehen, also wir haben auch Interesse, mal zu gucken, wie machen es eigentlich andere Länder. Ich glaube, daß meine Kolleginnen und Kollegen und ich da ganz gut informiert sind über das, was Strafvollzug ist und wie es dort läuft. Würden Sie so weit gehen zu sagen, daß das etwas ist, was Richter grundsätzlich tun sollten, ob als Jugendrichter oder im allgemeinen Strafrecht, daß sie sich eigentlich grundsätzlich in gewissen Abständen und vor Ort darüber informieren sollten, was dort passiert, wohin sie Menschen schicken ...?

Ich meine schon, daß das sinnvoll wäre. Man kann Richter aber nicht dazu zwingen ...

Im Allgemeinen ist die Informationspolitik der Rechtspflege eher dürftig, zwar sind im allgemeinen Strafrecht - im Gegensatz zu Verfahren gegen Jugendliche - Gerichtsverhandlungen auch für Zuschauer öffentlich, wenn sich nun jemand für Jugendkriminalität, Jugendstrafrecht interessiert, wo bekommt er Informationen, an wen könnte er sich wenden, wie kann er sich informieren?