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Und der Strafvollzug? Leere Worte, alte Zöpfe ...

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Gleichzeitig lamentieren die Verantwortlichen über das schlechte Funktionieren der Betriebe, an dem dann - natürlich - die Gefangenen und deren „man- gelnde Produktivität" schuld sind. Nach wie vor exi- stiert in den Hamburger Knästen keinerlei wirkliche Entlassungsvorbereitung - mit Ausnahme der sozial- therapeutischen Anstalten vielleicht, in denen man sich, Ausnahme von der Regel, durchaus bemüht. Etwa 40% der Gefangenen, die entlassen werden, verfügen nicht einmal über eine Wohnung oder son- stige feste Unterkunft, von anderem nicht zu reden. Eine Entlassungsvorbereitung ist zwar durch das Strafvollzugsgesetz vorgeschrieben, scheitert aber in der Praxis regelmäßig am Unwillen und der Inkom- petenz der zuständigen Mitarbeiter. Und wenn Gefangene sich selbst darum bemühen, werden sie abgeblockt, werden Ausgänge zu Behörden wie Sozialamt oder Wohnungsamt mit willkürlichen Begründungen versagt, wird jede Eigeninitiative konterkariert, statt sie zu unterstützen.
Der Vollzug selbst unterscheidet sich, Strafvollzugs- gesetz hin oder her, nur graduell von dem vor dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1977. Nach wie vor ist Verwahrung das eigentliche Element, jede Möglichkeit sinnvoller Beschäftigung, jede Möglich- keit der Weiterbildung, der sinnvollen Vollzugsge- staltung, müssen sich die Gefangenen mühsam erkämpfen. Und sind solche Möglichkeiten denn durch das Engagement einzelner, ob Bediensteter oder Gefangener, einmal vorhanden, so werden gerade in der letzten Zeit viele davon wieder abge- schafft oder heruntergefahren. Die neue, vorgescho- bene Begründung dafür lautet: es sind keine finan- ziellen Mittel vorhanden, in Zeiten knapper Kassen muß gespart werden. Und gespart wird auf Teufel komm raus: so scheiterte etwa der Versuch, ärzt- liche Zusatzverordnungen wie Obst, Vitamine oder spezielle Lebensmittel etwa für HIV-infizierte Gefan- gene „aus Kostengründen" generell zu streichen lediglich, weil die Insassenvertretung dies öffentlich