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Wir über uns

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Seite 10

Ungeist und Doppelmoral

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Die Fortschreibung und Etablierung eines noch inhumaneren Geistes - als der von 1933 und von 1871 - zeigt, daß der vielbeschworene geistige und humanitäre Fortschritt der Demokratie lediglich eine Illusion ist. (Wie die einzelnen Strafverschärfungen in Bezug zur Kaiserlichen und NS Gesetzgebung er- höht wurden, kann in Ingo Müllers Buch „Die furcht- baren Juristen" nachgelesen werden.) Die kontinu- ierlichen Strafverschärfungen und Erhöhungen der Kaiserlichen und der NS-Gesetzgebung durch die Demokraten nach 1945 verdeutlichen eine allge- meine Dehumanisierung des Geistes, ohne daß noch einer davon etwas merkt. Ein Geist aber, der ständig noch rigidere und archaischere Strafsank- tionen einfordert, als der aus unserer totalitären Vergangenheit, unterliegt einem Sicherheitswahn- Denken von ausgeprägter und krankhafter Dimen- sion. Wenn wir feststellen, daß 53 Jahre nach dem „Tausendjährigen Reich" der Strafsanktionskatalog noch rigider ist als die damalige NS-Gesetzgebung, dann wird deutlich, daß die heutigen politischen Scharfmacher auf einem geisti- gen Niveau operieren, das der braunen Intoleranz in Wort und Gesinnung sehr ähnlich ist.
Alle Politiker, die ständig noch härtere Strafen einfordern als das NS-Verbrechensbekämpfungsge- setz von 1933, offenbaren damit einen archaischen Geist, der im Grunde nichts anderes tut als nach- träglich zu behaupten und zu unterstellen, daß die Kaiserliche und NS Gesetzgebung viel zu lau, zu lasch und zu human war. Daß die Demokraten die Macher der NS-Verbrechensbekämpfungsgesetze noch nachträglich als Lau- und Weichmänner identi- fizieren und sich selbst als noch grimmigere Rache- engel profilieren zeigt, daß sich dieser Geist in eine fanatische Strafpsychose manövriert hat, wo es keine anderen Gedanken mehr gibt als die innere strafpsychotische Befriedigung. Ein Fall für den humanmedizinischen Therapeuten, aber nicht für öffentliche Politik. Als reiner Akt von Demagogie