Aus welcher Behörde hört man heute keine Klagen über mangelnde
Finanzmittel, überall herrscht Ebbe in den öffentlichen Kassen. Not macht bekanntlich
erfinderisch - das sagten sich offensichtlich auch einige Verantwortliche der
Justizbehörde und ersannen eine neue Methode der Geldbeschaffung.
Gegen Gefangene in Hamburgs Knästen, die sich etwas zuschulden kommen lassen",
also z.B. sich mit einem anderen Gefangenen prügeln, Anweisungen des Vollzugspersonals
nicht bedingungslos folgen oder etwa ihrer Pflicht zur Zwangsarbeit nicht nachkommen,
wird, so sieht es das Strafvollzugsgesetz vor, ein Disziplinarverfahren eröffnet, sie
werden bestraft. Sei es, daß ihnen das TV-Gerät weggenommen wird oder daß sie für
Tage, Wochen oder gar Monate von den übrigen Gefangenen isoliert werden. Schlimm genug,
daß man glaubt, allein mit Repression ließen sich die Probleme eines erzwungenen
Zusammenlebens, eines Mikrokosmos auf engstem Raum, lösen.
Doch wer in den letzten Wochen eine Arreststrafe" zu verbüßen hatte oder auch
für längere Zeit wegisoliert wurde, erhielt danach ein Schreiben der Justizverwaltung,
in dem ihm mitgeteilt wurde, er habe ...an x Tagen schuldhaft nicht
gearbeitet..." und sei deshalb ..gemäß § x der Verwaltungsgebührenordnung
zur Zahlung eines Haftkostenbeitrages verpflichtet". Wie in dem Schreiben mitgeteilt
wurde, habe der betreffende Gefangene für jeden Tag, den er zwangsweise auf der
Isostation weggesperrt war, einen Haftkostenbeitrag in Höhe von DM 21,25 zu zahlen - ein
Betrag, für den ein Gefangener ca. 3 Tage arbeiten muß, denn Gefangene erhalten im
Schnitt eine Entlohnung" von 8.- DM täglich. Insbesondere für Gefangene, die
über einen längeren Zeitraum isoliert waren, ergibt das schon mal eine Summe, die sie
aus ihrem Arbeitsverdienst" kaum zahlen können. Wer etwa, und das ist so
selten nicht, einen Monat lang weggesperrt wurde, hat nach Aufrechnung der
Justizbürokraten dann die Summe von DM 467,50 ( 22 Arbeitstage x 21,25) zu zahlen. Den
gleichen Betrag verdient" er in ca. 3 Monaten. Nicht nur, daß es schon
ziemlich bösartig ist, sich derartige Methoden der Geldbeschaffung für den gebeutelten
Justizhaushalt auszudenken, widerspricht eine solche Praxis auch dem Grundgedanken des
Strafvollzugsgesetzes. Sie zeigt allerdings, und insofern ist sie nur ein Beispiel mehr in
einer Kette von Entscheidungen und Vorgängen, woher nach Übernahme der Amtsgeschäfte
von Senatorin Peschel-Gutzeit der Wind weht: Gefangene sind - mindestens in den Augen der
Justizbürokraten - in jeder Weise verfügbar, mit ihnen kann man machen, was man will.
Einer erfolgreichen Wiedereingliederung in die Gesellschaft mag das nicht dienlich sein -
doch darum geht es längst nicht mehr. Heute folgt man wie in anderen Bereichen vor allem
dem eigenen Gutdünken, getreu dem Motto: legal, illegal - scheißegal.
(jes)