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Nutzungsvertrag,
Nutzungsbedingungen

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Inhalt:



Vertrag:
Vertragstext, Datenschutzklausel
Nutzungsbedingungen:
Nutzungsverträge; Leistungen des Betreibers; Haftung des Betreibers; Haftung der TeilnehmerIn; Entgelte; Kündigung; Löschen von Daten; Schlußbestimmungen
Einzugsermächtigung:
Formular

A. Nutzungsvertrag
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(per Post an uns zurück)



1. Vertragstext Folgeabschnitt

Hiermit wird eine Vereinbarung geschlossen zwischen dem



Freien
Telekommunikations-
Zentrum Hamburg e.V.,
Klaus-Groth-Straße 84,
20535 Hamburg







und



<Name>

<Name>

<Anschrift>

<Anschrift>

<Telefon>


Die hier benannte Teilnehmerin / der hier benannte Teilnehmer kann die Elektronik-Mail-Systeme des Betreibers gemäß den allgemeinen Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung benutzen. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen sind in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Vereinbarung. Für die Benutzung des Systems werden Entgelte nach Nr. 5 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen erhoben.

Die Teilnehmerin / Der Teilnehmer sowie der Betreiber können diese Nutzungsvereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Bei kalenderjährlicher Zahlungsweise gilt abweichend hiervon eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Jahresende.

Stellt der Betreiber fest, daß die Teilnehmerin / der Teilnehmer ihre / seine Nutzungsberechtigung mißbraucht, kann diese Vereinbarung einseitig mit sofortiger Wirkung gekündigt und der Zugang zum System gesperrt werden. Ein Mißbrauch liegt insbesondere vor, wenn die TeilnehmerIn / der Teilnehmer

    1. die Nutzungsberechtigung gebraucht, um in Deutschland strafbare Handlungen zu begehen oder ihre Begehung zu versuchen,

    2. die Nutzungsberechtigung gebraucht, um den Betreiber vorsätzlich mit unwahren Darstellungen betrieblicher Vorgänge oder Verhältnisse öffentlich zu diskreditieren.

Bei Konflikten zwischen einer Vertreterin / einem Vertreter des Betreibers und der Teilnehmerin / dem Teilnehmer entscheidet die Teamsitzung des Betreibers. Zu einer solchen Sitzung ist die Teilnehmerin / der Teilnehmer zu laden.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Zweck der Vereinbarung und dem Vereinszweck des Freien Telekommunikations-Zentrums Hamburg e.V. entsprechende Ersatzbestimmung.

Gerichtsstand des FTZ e.V. ist Hamburg.








_______________________________

Datum / Unterschrift





2. Datenschutz
KapitelanfangSeitenanfangFolgeabschnitt

Der Betreiber speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmerin / des Teilnehmers zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken elektronisch. Eine über diese Zweckbestimmung hinausgehende Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung von Stamm- und Verbindungsdaten findet nicht statt.

Der Betreiber steht dafür ein, daß seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die einschlägigen Datenschutz-Bestimmungen in ihren geltenden Fassungen kennen und beachten.

Ich bin mit der so bestimmten und beschränkten Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden.








_______________________________

Datum / Unterschrift








B. Nutzungsbedingungen des Mailbox-Systems CL - HH
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1. Nutzungsverträge Folgeabschnitt

  1. Über die Benutzung der Elektronik - Mail - Systeme des Freien Telekommunikations - Zentrums Hamburg e.V. - im folgenden Betreiber genannt - durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer wird ein Nutzungsvertrag geschlossen.

  2. Aktive Vereinsmitglieder dürfen die genannten Systeme nutzen, ohne zuvor einen Nutzungsvertrag abzuschließen. Sie gelten als Teilnehmerinnen / Teilnehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen. Für die Nutzung der Systeme zu privaten Zwecken sind sie vom Nutzungsentgelt (unten Nr. 5) befreit. Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen sind im übrigen auf sie entsprechend anwendbar.

  3. Der Betreiber ist bemüht, die Kommunikationsmöglichkeiten an den Wünschen und der Nachfrage der Nutzerinnen und Nutzer zu orientieren.



2. Leistungen des Betreibers
KapitelanfangSeitenanfangFolgeabschnitt

  1. Der Betreiber stellt der Teilnehmerin / dem Teilnehmer ein elektronisches, persönliches Postfach zur Verfügung, auf das ausschließlich die Teilnehmerin / der Teilnehmer unter Verwendung ihres / seines frei gewählten Paßwortes Zugriff erhält (Internet-Mail). Der Empfang und Versand persönlicher Mails ins In- und Ausland soll 100 KB im Einzelfall und 1 MB pro Monat nicht übersteigen.

  2. Der Betreiber ermöglicht die Nutzung des Postfachs und der im System allgemein zugänglichen Informationen (News) über das Telefonnetz (Online-Zugriff).

  3. Aufgrund besonderer Vereinbarung kann der Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Informationen und Diensten ermöglicht werden.

  4. Für die Nutzung des elektronischen Postfachs und der sonst zugänglichen elektronischen Foren kann ein besonderes Übertragungsverfahren vereinbart und eingerichtet werden, um die auf die Teilnehmerin / den Teilnehmer enfallenden Kommunikationsentgelte des Telefonnetzbetreibers möglichst gering zu halten (Point).

  5. Der Betreiber ermöglicht der Teilnehmerin / dem Teilnehmer, eine im Internet frei abrufbare WWW-Seite (Homepage) einzurichten und zu unterhalten. Das Datenvolumen der Homepage soll 1 MB nicht übersteigen. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer hat ihr WWW-Angebot den Grundsätzen der einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend zu gestalten. Bei diesem Dienst handelt es sich um ein zusätzliches Angebot im Sinne dieses Abschnitts.

  6. Weitere Dienste, die der Betreiber bereitstellt oder deren Nutzung der Betreiber ermöglichen kann, werden mit den dazugehörigen Nutzungsbedingungen im allgemein zugänglichen Forum /CL-HH/NEWS oder auf Nachfrage beim Unterstützerteam (Support) bekanntgegeben.

  7. Die zusätzlichen Angebote können jederzeit eingestellt werden, ohne daß dies eine Verletzung der vertraglichen Leistungspflichten des Betreibers darstellen würde.



3. Haftung des Betreibers
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  1. Der Betreiber gewährleistet den Datenschutz nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben und des allgemein anerkannten Stands der Technik. Er steht dafür ein, daß alle mit persönlichen Daten der Teilnehmerinnen / Teilnehmer betrauten MitarbeiterInnen des Betreibers auf Geheimhaltung gegenüber Dritten verpflichtet sind und die technischen Möglichkeiten zur Sicherung der Daten und Dateien gegen Drittzugriffe nutzen.

  2. Der Betreiber gewährleistet die Vertraulichkeit der für die Teilnehmerin / den Teilnehmer bestimmten oder von ihr / ihm ausgehenden Daten, Dateien und Informationen gegenüber Dritten. Die Erstellung von Nutzungsprofilen (z.B. aus öffentlichen Äußerungen einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers) findet nicht statt.

  3. Er kann einer Teilnehmerin / einem Teilnehmer erlauben, bei der Nutzung des EDV-Systems im Verhältnis zu Dritten Pseudonyme oder Organisationsbezeichnungen zu verwenden.

  4. Die Sicherheit des Datenbestandes gewährleistet der Betreiber im Rahmen der technischen und finanziellen Möglichkeiten des Systems.

  5. Der Betreiber haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch andere Teilnehmerinnen / Teilnehmer verursacht werden, ist ausgeschlossen.

  6. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Zugangsmöglichkeiten zum EDV-System, soweit diese in den Zuständigkeitsbereich des Telefonnetzbetreibers fallen.



4. Haftung der TeilnehmerIn
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  1. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer haftet für Schäden und Ansprüche Dritter, die durch Gebrauch oder Mißbrauch ihrer / seiner persönlichen Nutzungsberechtigung entstehen. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer ist für alle durch sie / ihn verursachten Verletzungen von Rechten Dritter verantwortlich.

  2. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer ist für ihre / seine eingesandten Texte, Dateien und Programme presserechtlich verantwortlich, soweit sie / er diese Daten für die Allgemeinheit bestimmt hat. Sie / Er hat insbesondere die Kennzeichnungspflichten aus dem Teledienstgesetz des Bundes und dem Mediendienstestaatsvertrag vom 28. Januar 1997 in der für Hamburg geltenden Fassung zu erfüllen und die Inhaltsvorschriften dieses Staatsvertrags bei der Gestaltung eigener redaktioneller Angebote zu beachten.

  3. Bei vertrags- oder rechtswidriger Nutzung der persönlichen Zugangsberechtigung ist der Betreiber berechtigt, den Vertrag durch Sperrung des Zugangs vorübergehend einseitig auszusetzen.

  4. Bei vorsätzlichem Mißbrauch der persönlichen Zugangsberechtigung ist der Betreiber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden und dem Teilnehmer den Zugang zu sperren.

  5. Die vorübergehende Überlassung der persönlichen Zugangsberechtigung an Dritte, die nicht Vertragspartner werden, bedarf der Einwilligung des Betreibers. Sie soll durch eine entsprechende Mailboxnachricht eingeholt werden.



5. Entgelte
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  1. Für die Benutzung des Systems werden Entgelte erhoben. Das Nutzungsentgelt besteht aus folgenden Komponenten:

    Das monatliche Grundentgelt umfaßt die Leistungen der Systeme nach Maßgabe von Nr. 2 dieser Nutzungsbedingungen. Das Entgelt kann monatlich per Lastschrift-Einzugsermächtigung oder gegen Rechnung kalenderjährlich im Voraus entrichtet werden.

  2. Das monatliche Grundentgelt beträgt

    Diese Beträge sind Richtwerte. Sie können durch individuelle Vereinbarungen, die in einer Sitzung des Betreiberteams der Mailbox bestätigt worden sind, im Ausnahmefall nach oben oder nach unten individuell angepaßt werden. Für Anpassungen nach oben ist entscheidend, in welchem Umfang Leistungen des Systems über die in Nr. 2 dieser Nutzungsbedingungen bestimmten Grenzen hinaus in Anspruch genommen werden. Für Anpassungen nach unten ist die wirtschaftliche Situation der Nutzerin / des Nutzers entscheidend.

  3. Entgelte für Sonderleistungen werden von der Teamsitzung des Betreibers nach Aufwand festgesetzt oder mit dem Leistungsempfänger vor Leistungserbringung individuell vereinbart.

  4. Der Betreiber ist berechtigt, die Gebühren mit einer Frist von vier Wochen zum Beginn eines Kalendermonats zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht die Teilnehmerin / der Teilnehmer den geänderten Gebührensätzen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die neuen Bedingungen ab dem in der Mitteilung genannten Monat als vereinbart.

  5. Widerspricht die Teilnehmerin / der Teilnehmer fristgerecht der Änderung, so hat der Betreiber das Recht, den Vertrag zu dem Stichtag zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft treten soll.



6. Kündigung
KapitelanfangSeitenanfangFolgeabschnitt

  1. Die Teilnehmerin / Der Teilnehmer sowie der Betreiber können ihre Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Abweichend hiervon können Nutzungsverträge, für die eine kalenderjährliche Zahlungsweise vereinbart ist, mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Als Kündigungserklärung genügt eine entsprechende Mailbox-Nachricht, die zu ihrer Wirksamkeit der Empfangsbestätigung durch die andere Seite bedarf. Als Empfangsbestätigung genügt eine maschinell erstellte Mailbox-Nachricht.

  2. Sollten sich die rechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb des Mailbox-Systems ändern oder der Betrieb ganz oder teilweise eingestellt werden müssen, ist der Betreiber berechtigt, die Nutzungsvereinbarungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen oder im Wege einer Änderungskündigung den veränderten Verhältnissen anzupassen. Folgeansprüche aus diesen Kündigungen sind ausgeschlossen.

  3. Dem Betreiber steht ein Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn die Teilnehmerin / der Teilnehmer ihren / seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommt oder die Kommunikationssysteme des Betreibers auf vertrags- oder rechtswidrige Weise oder für vertrags- oder rechtswidrige Zwecke benutzt werden.

  4. Über eine einseitige Kündigung durch den Betreiber ist eine Entscheidung des Betreiberteams herbeizuführen. Die betroffene Teilnehmerin / der betroffene Teilnehmer ist zu dieser Sitzung zu laden.



7. Löschen von Daten
KapitelanfangSeitenanfangFolgeabschnitt

  1. Von der Teilnehmerin / dem Teilnehmer eingesandte Texte oder Daten, die anderen frei zugänglich sind, können ohne vorherige Ankündigung gelöscht werden, wenn der Veröffentlichung Rechte Dritter oder geltendes Recht entgegenstehen. Die Autorin / der Autor werden von der Löschung solcher Daten per elektronischer Nachricht unterrichtet.

  2. Der Betreiber ist berechtigt, das von Dateien der Teilnehmerin / des Teilnehmers belegte Datenvolumen zu begrenzen. Hierzu kann er insbesondere Fristen und / oder Datenmengen festsetzen, nach deren Überschreiten Dateien oder Teile von Dateien automatisch gelöscht werden.



8. Schlußbestimmungen
KapitelanfangSeitenanfangFolgeabschnitt

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Zweck der Nutzungsbedingungen und dem Vereinszweck des Freien Telekommunikations - Zentrums Hamburg e.V. entsprechende Ersatzbestimmung.

  2. Gerichtsstand für alle Verträge ist Hamburg.

  3. Der Betreiber speichert und verarbeitet die persönlichen Daten der Teilnehmerin / des Teilnehmers zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken elektronisch. Eine über diese Zweckbestimmung hinausgehende Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Stamm- und Verbindungsdaten findet nicht statt. Statistische Auswertungen von Verbindungsdaten können bei Bedarf vorgenommen werden, solange sichergestellt ist, daß die zugrundeliegenden Daten so früh wie möglich anonymisiert werden und keinen Rückschluß auf die Personen zulassen, deren Verbindungsdaten für die Auswertung benutzt wurden. Er steht dafür ein, daß die mit der Systembetreuung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Datenschutz-Bestimmungen kennen und beachten.






C. Einzugsermächtigung
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Hiermit ermächtige(n) ich / wir*) das Freie Telekommunikations-Zentrum Hamburg e.V., Klaus-Groth-Straße 84, 20535 Hamburg widerruflich, die von mir / uns zu entrichtenden Zahlungen wegen

(Verpflichtungsgrund,
z.B. User- / Domainbeitrag)
(User- / Boxname)


bei Fälligkeit zu Lasten meines / unseres *) Girokontos

(Inhaber des Kontos)
(Kontonummer)
(Bankleitzahl)
(Kontoführende Bank)


durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein / unser *) Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.

(Name)
(Anschrift)
(Anschrift)
(Ort, Datum, Unterschrift)





*) Nichtzutreffendes bitte streichen




NutzungsvertragNutzungsvertrag
Allgemeine NutzungsbedingungenAllgemeine Nutzungsbedingungen
EinzugsermächtigungEinzugsermächtigung
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Vorherige SeiteSelbstverpflichtung des Betreibers
FolgeseiteSatzung des ftz) e.V.




Ihre Hütte im globalen DorfDie redaktionelle Verantwortung für die im Verzeichnisbaum "/ftz" gelagerten Texte und Dateien liegt beim Vorstand des Freies Telekommunikations-Zentrum e.V., Klaus-Groth-Straße 84, 20535 Hamburg, vertreten durch Joachim Breu als persönlich Verantwortlichem im Sinne des TDG / MDStV. Vervielfältigungs- und Urheberrechte für die hier zugänglichen Texte und Dateien liegen - sofern nicht anders angegeben - ausschließlich bei den Autorinnen und Autoren, hilfsweise beim FTZ e.V. als Herausgeber.

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Diese Seite wurde von Joachim Breu erstellt. Die letzte Überarbeitung fand am 14.08.2000 statt.