vergangenen
Jahren nur jeweils sehr wenige Kandidaten fanden. Jeder hier weiß wohl inzwischen, daß
ein Sitz in der IV nicht unbedingt ein Traumjob ist, sondern eher ein Platz zwischen den
Stühlen. Aber trotzdem gab es immer einige wenige engagierte Insassen, die bereit waren,
sich auch über längere Zeit dieser wichtigen Aufgabe in unserem Hause zu widmen und
dafür eigene Interessen zurückzustellen. Das war gut so, es gab so immer
Insassenvertreter die "wußten wie der Hase läuft" und die der Anstaltsleitung
gegenüber ein dementsprechendes Auftreten der jeweils neu nachgerückten
Insassenvertretung ermöglichen konnten weil z.B. bestehende politische, journalistische
oder andere Kontakte zur Öffentlich- keit Rückhalt und Unterstützung boten. Daß solche
Kontakte nicht über Nacht herbeigezaubert werden können, sondern langsam wachsen
müssen, wissen nicht nur wir, die Anstaltsleitung hat dies, so scheint es mir, auch
erkannt und sich offensichtlich zum Ziel |
gesetzt,
für die Zukunft solche Kontakte, wenn sie sie auch nicht gänzlich unterbinden kann,
zumindest zu erschweren. Eine gut funktionierende, wirklich im Interesse aller Insassen
handelnde und dazu noch effiziente Insassenvertretung scheint von der Anstaltsleitung
nicht gewünscht. Zu einem anderen Schluß kann ich jedenfalls nicht kommen, wenn ich
nachdenke und mir bewußt wird, daß die Gefange- nen jetzt nicht mehr einfach die
Insassen in die IV wählen dürfen, die sie für geeignet halten, die Inte- ressen aller
Gefangenen zu vertreten, sondern nur noch die Insassen kandidieren und gewählt werden
dürfen, die der Leitung der JVA auch genehm sind.
So rechtlich unbedenklich und fundiert die Gerichts- entscheidung in dieser Sache im
Grunde auch scheinen mag - mich läßt sie an einen Freibrief denken, der der Leitung von
Santa Fu die Befugnis erteilt, gemachte Zusagen nach Belieben einzuhalten oder auch nicht,
wenn sie denn nur anschließend, bei Protestsituationen gerichtlich |