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Manipulation bei der Wahl zur Insassenvertretung gerichtlich abgesegnet Die Arroganz der Macht hat sich in Santa Fu einmal mehr
durchgesetzt. Mit richterlichem Segen versehen wurde jetzt eine neue Satzung und
Wahlordnung für die Insassenvertretung der Anstalt, die von der Leitung in Santa Fu per
Erlaß proklamiert worden war und eine bestehende, in wichtigen Teilen anders lautende
Satzung und Wahlordnung außer Kraft setzte. |
durchführen
zu lassen. Dieser Versuch scheiterte am Widerstand der damaligen Insassenvertretung und
dem der Insassen und Kandidaten für die neue IV, die die Teilnahme an einer Wahl nach
derart rassistisch anmutenden Regeln ablehnten. Von der amtierenden IV vor dem
Neuwahltermin gemachte Vorschläge, das (nicht)bestehende "Problem" zu lösen,
wurde von der stellvertretenden Anstalts- leitung kategorisch abgelehnt und der Hinweis
darauf, daß eine gültige, in allen Teilen korrekte Fassung der Satzung und Wahlordnung
vorhanden sei ignoriert. Die (von der Anstaltsleitung zu führende) Wahlakte sei
leider nicht auffindbar", man könne also die Angaben nicht prüfen und würde
eben deswegen bei der Wahl so verfahren, wie es die alten Vorschriften verlangen, meinte
der damalige stellvertretende Anstaltsleiter. Obwohl schließlich aus dem Archiv der GAL eine Kopie der gültigen Fassung der Satzung und Wahlordnung beschafft und der Anstaltsleitung |