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Ungeist und Doppelmoral

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Haben Politiker ein eingeschränktes (Rechts-)Bewußtsein oder Wahrnehmungsvermögen?

Unaufhörlich richten Politiker medial ihre Aufmerk- samkeit auf die Bekämpfung der Kriminalität. Sie tun so als seien sie hochquali- fizierte Experten, die die Lösungen stets im Ärmel hätten und dienen sich als Heilsbringer und Retter an. Doch die Art und Weise - wie sie es tun - offenbart ein selektives Bewußtsein, das nur ganz bestimmte Dinge wahr- nehmen kann und andere nicht. Mit Argusaugen nehmen sie schon die Defizite der Kleinsten (Kin- derkriminalität) wahr und propagieren, daß schon der kleinste Schritt in die Kriminalität, die „Eintritts- karte in die Schwerkriminalität" sei. Deshalb müsse man auch konsequent die Kleinkriminalität verfolgen und fordert „geschlossene Heimunterbringung" für Kinder. Im Klartext also Kinderknast.

Nun, wo es Kindern an den Kragen geht, sollten Er- wachsene nicht nachstehen. Für sie steht die Siche- rungsverwahrung bereit. In Bayern wird zur Zeit ein Gesetzentwurf vorgelegt, der selbst das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1933 noch rechts überholt.
Das Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24.11.1933 sah eine Strafverschärfung von bis zu 15 Jahren Zuchthaus vor, wenn jemand drei vorsätzliche Straf- taten begangen hatte, deren Gesamtwürdigung ergab, daß der Täter ein „gefährlicher Gewohnheits- verbrecher sei". Während die Sicherungsver- wahrung damals unmittelbar nach einer Straftat im Prozeß verhängt wurde, soll sie nun bis zum Ende der Haftzeit nachträglich angeordnet werden können, um Straftäter dauerhaft zu verwahren.
Offensichtlich hatten die Macher des Verbrechens- bekämpfungsgesetzes von 1933 eine noch liberalere und humanere Einstellung als die heutigen. Durchweg sind fast alle Gesetze von