Netikette des Z-Netzes

Netikette für das Z-Netz

CL-HH analog: +49 40 250.08.90
Box digital: +49 40 251.78.166 (X.75)
Support: +49 40 250.03.00


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  • Voraussetzungen für den Anschluß einer Mailbox an das Z-Netz
    1. Allgemeine Voraussetzungen
    2. Technische Voraussetzungen
    3. Betreuerische Voraussetzungen
  • Wahlen
    1. Die Koordination
    2. Die NutzerInnen
    3. Weitere Hinweise

  • Die Netikette gilt nicht für den Bereich der teilvernetzten Z-Netz-Bretter, der unter Z-Netz/Alt/* geführt wird.

    Voraussetzungen für den Anschluß einer Mailbox an das Z-Netz

    Allgemeine Voraussetzungen

    1. Jeder zukünftige Sysop sollte vor Inbetriebnahme nicht nur das Handbuch zu seiner Mailboxsoftware gelesen haben. Notwendig ist auch eine persönliche Einführung durch einen erfahrenen Sysop in die Handhabung der Box und des Netzes, um falschen Vorstellungen über den den Arbeitsaufwand vorzubeugen.
    2. Vor dem Anschluß ans Z-Netz ist eine Anmeldegebühr von 65 DM zu zahlen.
    3. Der Sysop hat den Anweisungen der Koordination zu folgen.

    Technische Voraussetzungen

    Inhaltsverzeichnis
    1. Eine Z-Netz-Box ist eine Box die alle Z-Netz-Bretter führt, oder von der Koordination duch besondere Umstände als solche ernannt wird.
    2. Eine Z-Netz-Box ist 24 Stunden online.
    3. Eine Z-Netz-Box bietet keine Raubkopien an.
    4. Ein System, das am Z-Netz teilnehmen möchte, muß eine nach interna tionalen Maßstäben gültige, eindeutige Domain haben. Internationale Connectivity der Domain ist nicht erforderlich.
    5. Die MSGID darf nur von Gates geändert werden und dort nur nach GateBau-Richtlinien.
    6. Es muß sich eine andere Z-Netz-Box bereiterklären die Bretter aus dem Z-Netz an die neue Z-Netz-Box und Nachrichten von dieser in das Z-Netz weiterzureichen. Diese Box muß bekannt gegeben werden.
    7. Einem Anwender einer Z-Netz-Box, der in einem Z-Netz Brett schreibt, muß auch privat geantwortet werden können. Ein Anwender, der eine Z-Netz-Nachricht liest, darf einem Autor auch privat antworten. Diese Möglichkeit darf, außer durch die Länge der Nachricht, technisch nicht eingeschränkt werden.
    8. Wahlrecht haben alle Z-Netz-Boxen.
    9. Die Teilnahme am Z-Netz kostet DM 5,- monatlich.
    10. Über Netcall3.8 konvertierende Gates werden nicht mehr angeschlossen, da die Wandelung über dieses Verfahren mit zu vielen Problemen behaftet ist. Bis zum 01.01.1995 müssen alle Netcall3.8-basierten Gates zu anderen Netzen ihren Betrieb auf ZConnect um- oder komplett einstellen.
    11. Mailboxsysteme, die nur das veraltete Netcall3.8-Verfahren beherrschen, werden nicht mehr im Z-Netz neu aufgenommen
    12. Vor diesem Datum angeschlossene Systeme bleiben davon unberührt.

    Betreuerische Voraussetzungen

    Inhaltsverzeichnis
    1. Die Systembetreuung hat dafür Sorge zu tragen, daß durch ihr Verschulden anderen NetzteilnehmerInnen keine unnötigen Kosten entstehen, sei es durch technische Mängel an der Box, sei es durch anderen Zwecken dienende Gerätschaften (Fax etc.).
    2. Der Systembetreiber verpflichtet sich, relevante Änderungen in seiner technischen Ausrüstung dem Netz bekannt zu machen. Dazu zählen insbesondere Veränderungen des Modems, der Software, der Telefonnummer und in der Systembetreuung.
    3. Das Versenden von persönlichen Nachrichten muß möglich sein.
    4. Sollte die Box ihren Betrieb aus technischen Gründen übergangsweise nicht aufrecht erhalten können, so muß die Systembetreuung das Netz darüber in Kenntnis setzen. Soll der Betrieb ganz eingestellt werden, ist die Koordination davon zu unterrichten.
    5. Die Systembetreuung hat die datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Fernmeldegeheimnis zu beachten.
    6. Die Systembetreuung hat die Telefonnummer einer kompetenten Ansprechperson den anderen Netzteilnehmern mitzuteilen.
    7. Sie hat dafür zu sorgen, daß jede am Z-Netz teilnehmende Box und jedes Gate adressierbar ist.
    8. Die Systembetreuung muß den Namen und die Anschrift neuer User in geeigneter Weise auf ihre Richtigkeit überprüfen. z.B.
    9. - Telefonrückruf
    10. - Zustellung des Paßwortes mit der Sackpost
    11. - perönlicher Kontakt (User besucht Sysop oder umgekehrt)
    12. - Einzug der Usergebuehren per Lastschrift
    13. Sie hat den Userteil der Netikette den Usern zur Verfuegung zu stellen.
    14. Eine Zensur findet nicht statt!

    Wahlen

    Inhaltsverzeichnis

    Wahlberechtigt sind alle Z-Netz-Nutzer eingetragener Z-Netz-Systeme, die in der Wahlnachricht ihren Realnamen mitschicken.

    Die Koordination

    Inhaltsverzeichnis

    Sie kann Teile ihrer Aufgaben an weitere Personen deligieren. Die Verantwortung bleibt aber auf jeden Fall bei der gewählten Koordination.

    Neue Systeme werden von der Koordination mindestens 2 mal im Monat als solche vorgestellt, wenn die Voraussetzungen (siehe "Allgemeine Voraussetzungen", "Technische Voraussetzungen"; und "Betreuerische Voraussetzungen") erfüllt sind.

    Einer Z-Netz-Box wird von der Koordination das Wahlrecht und der Status "Z-Netz-Box" entzogen, sobald sie nicht mehr den Voraussetzungen (siehe "Allgemeine Voraussetzungen", "Technische Voraussetzungen"; und "Betreuerische Voraussetzungen") genügt. Dies wird als "Austrag" bezeichnet.

    Die NutzerInnen

    Inhaltsverzeichnis

    Weitere Hinweise

    Inhaltsverzeichnis


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    Letzte Überarbeitung: 31.03.1998.