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Hinweise zur Satzung des ftz und zur Nutzungsvereinbarung Nutzungsvereinbarung (zum Abtrennen und Einsenden) ----------------------------------------------------------------- Datenschutzrechtliche Einordnung neuer Medien: Mailbox-Systeme ----------------------------------------------------------------- Aus dem 11ten T„tigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbe- auftragten (vorgelegt im Januar 1993, S. 44-46) Die fortschreitende Diversifizierung im Bereich der "neuen" Medien und ihre zunehmende Verbreitung und Nutzung fhrt zu qualitativ neuen datenschutzrechtlichen Problemen, denen mit der herk”mmlichen Datenschutz- und Fernmeldegesetzgebung nur ansatz- weise begegnet werden kann. Die Weiterentwicklung der technischen Basisstrukturen (Satellitenkommunikation, Verkabelung, Digitalisierung bestehen- der Netze, ISDN) geht einher mit der Einfhrung neuer Dienste, wobei die Grenzen zwischen Individual- und Massenkommunikation verschwimmen. Bildschirmtext und Mailboxsysteme sind typische Repr„sentanten dieser relativ neuen Gattung von Diensten, die sowohl rundfunkartig Informationen an einen unbekannten Empf„n- gerkreis weitergeben als auch die mehr oder minder direkte Kommunikation zwischen einzelnen Teilnehmern gestatten. Mailbox-Systeme ------------------------------------------------- Bei einer Mailbox handelt es sich um einen oder mehrere Rechner, auf denen fr einzelne Teilnehmer "Postf„cher" eingerichtet sind, auf die ber Telekommunikationsnetze (z.B. Telefon, Datex-P, ISDN) zugegriffen werden kann. Damit wird die M”glichkeit zum direkten Informationsaustausch zwischen verschiedenen Teilnehmern er”ffnet. Hinzu kommen weitere Dienstleistungen, etwa "Schwarze Bretter" - ”ffentliche Postf„cher - die von allen Teilnehmern beschrieben oder gelesen werden k”nnen, Recherchedienste (Zugriff auf externe Datenbanken), Dienstberg„nge zu anderen Telekommuni- kationsdiensten (z.B. Telefax). Bereits im 8. T„tigkeitsbericht hatten wir versucht, Unternehmen, die kommerziell derartige Mailbox-Dienste anbieten, in das daten- schutzrechtliche Raster der Datenverarbeitung fr eigene/fremde Zwecke einzuordnen (vgl. 8. TB, 4.4). Schon damals war deutlich geworden, daá sich dieses Raster nur begrenzt eignet und daá die Grenzlinie zwischen Datenverarbeitung fr eigene Zwecke und Auftragsdatenverarbeitung nur schwierig zu ziehen ist. Wir waren gleichwohl zu dem Ergebnis gekommen, daá die reine Nachrichten- bermittlung (elektronische Post) als Datenverarbeitung im Auf- trag anzusehen ist. Erschwert wird die Bewertung allerdings dadurch, daá die Indivi- dualkommunikation nur ein - unter Umst„nden untergeordneter - Bestandteil von Mailboxleistungen ist. Ferner ist zu beachten, daá Mailboxen untereinander h„ufig zu offenen Netzen zusammenge- schlossen sind und Daten austauschen. Mailbox-Systeme sind - auch wenn sie sich z.T. einer anderen Technik bedienen - vergleichbar mit Bildschirmtextdiensten, fr die sowohl im L„nderstaatsvertrag ber Bildschirmtext als auch in 12 Telekom-Datenschutzverordnung (TDSV) und 12 Teledienstun- ternehmen-Datenschutzverordnung (UDSV) bereichsspezifische Daten- schutzregelungen getroffen worden sind. Daher ist weiterhin anzu- streben, daá auch fr Mailbox-Systeme eine klare rechtliche Regelung getroffen wird. Thematisch gegliederte "schwarze Bretter" (Bulletin Board Systems - BBS) oder "elektronische Konferenzen" pr„gen Mailboxsysteme heute noch weitaus st„rker als elektronische Postdienste (soge- nannte Message Handling Systems - MHS), wobei die datenschutz- rechtliche Problemlage bei BBS eine andere Auspr„gung hat als bei MHS. Bei BBS berwiegen massenkommunikative Elemente; Hauptzweck der elektronischen "schwarzen Bretter" ist ein m”glichst ungehin- derter Informations- und Meinungsaustausch zwischen einer Viel- zahl von Beteiligten. Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, die Datenverarbeitung durch die Medien zu eigenen journalistisch-redaktionellen Zwecken in dem Maáe zu reglementieren wie die sonstige kommerzielle Datenverarbeitung. Gem„á 41 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gel- ten hierfr nur die datenschutzrechtlichen Vorschriften ber das Datengeheimnis und die technischen und organisatorischen Maánah- men zur Gew„hrleistung des Datenschutzes ( 5 und 9 BDSG). Ent- sprechend w„re das Datenschutzrecht auf die BBS nur insoweit an- zuwenden, als sie Datenverarbeitung zu Abrechnung betreiben (Datenverarbeitung fr eigene Zwecke) oder die Individualkommuni- kation gew„hrleisten (Datenverarbeitung fr fremde Zwecke, Auf- trags-DV). In BBS sind die "Verbrauchsgewohnheiten" der Teilnehmer gegen unberechtigte Offenbarung und sonstigen Miábrauch zu schtzen, denn die Daten ber tats„chlich abgerufene Informationen oder auch ber "abonnierte" schwarze Bretter lassen Rckschlsse ber individuelle Vorlieben zu; die Verbindungsdaten sind entsprechend sensibel und schtzenswert. Hingegen k”nnen die Autoren von BBS-Meldungen fr sich keine Vertraulichkeit beanspruchen, denn diese Meldungen sind ja fr die Ver”ffentlichung bestimmt. Allerdings k”nnen Autoren mit dem BBS-Betreiber vereinbaren, daá ihre Identit„t geheim bleibt. Dann hat der Betreiber fr die ver”ffentlichte Information einzuste- hen. Bei der Individualkommunikation ber Message-Handling Systeme (MHS) ist das Fernmeldegeheimnis, das sowohl die Kommunikations- inhalte als auch die n„heren Umst„nde der Kommunikation umfaát, zu beachten und zu schtzen ( 10 Fernmeldeanlagengesetz - FAG). Dabei sind drei Komplexe zu unterscheiden: - Die Vertraulichkeit der Kommunikationsinhalte ist zu wahren; durch vertragliche, technische und organisatorische Maánahmen ist sicherzustellen, daá Unbefugte keinen Zugang zu den Kommu- nikationsinhalten erlangen (vgl. 14a FAG). - Verbindungsdaten, die Aufschluá ber das Kommunikationsverhal- ten der Teilnehmer zulassen, sind ebenfalls geheimzuhalten; ihre Verarbeitung ist nur im Rahmen der Bestimmungen der UDSV/TDSV zul„ssig. - Teilnehmerverzeichnisse gestatten einen - je nach Detaillie- rungsgrad unterschiedlich tiefen - Einblick in pers”nliche Verh„ltnisse der Teilnehmer. Die Betroffenen mssen die M”g- lichkeit haben, in ”ffentliche Teilnehmerverzeichnisse ganz oder teilweise nicht eingetragen zu werden ( 10 UDSV/TDSV). Anschrift des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten: Baumwall 7 - W-2000 Hamburg 11 - Ab 1.7.93: 20459 Hamburg - Tel.: 35 04 20 47 Mit der rechtlichen Stellung der Mailboxen bei polizeilichen Er- mittlungen besch„ftigt sich der Artikel: Hans-Jrgen Stenger (1990): Mailboxen. Probleme der Beweissicherung in Strafsachen. Computer und Recht. Forum fr die Praxis des Rechts der Datenver- arbeitung, Kommunikation und Automation. 6. Jahrgang, Heft 12, S. 786-794. ---/ ComLink /--------------------------------------------------- I n f o r m a t i o n e n z u m A P C - G A T E W A Y -----------------------------------------------------/ 11/91 /--- Was ist APC? ---------------------------------------------------- Association for Progressive Communications (APC). Die APC in San Francisco ist der weltweite Dachverband von Mailbox-Netzen fr Friedens-, Umwelt-, Sozialen- und Menschenrechtsbewegungen. Aus- gehend von PeaceNet und EcoNet in San Francisco haben sich u.a. folgende Systeme und Netze der APC angeschlossen: GreenNet (gn) London, Grossbritannien PeaceNet/EcoNet (igc) San Francisco, USA (Inst. f. Global Communications) Nicarao (ni) Managua, Nicaragua Alternex (ax) Rio de Janeiro, Brasilien The Web (web) Toronto, Kanada Pegasus (peg) Byron Bay, Australien FredsN„tet (pns) Stockholm, Schweden (PeaceNet of Sweden) ComLink (cl) Deutschland (Mitgliedschaft beantragt) Insgesamt gibt es ber 11.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ber 1.500 Organisationen. Die meisten davon sind sog. "NGOs" (Non Government Organisations - Nicht-Regierungs-Organisationen). Darunter sind amnesty international ebenso wie Greenpeace, Friends of the Earth, Rainforest Action Network usw. Das APC-GATEWAY stellt die Verbindung zwischen dem ComLink- (Zerberus-)Netz und dem APC-Netz her. Es werden sowohl private Nachrichten als auch eine Reihe von schwarzen Brettern (Conferences) ausgetauscht. Die Zahl der bernommenen APC-Bretter und die M”glichkeiten der Vernetzung wachsen st„ndig. Bitte achten Sie auf Hinweise im Brett /APC/INFOS und /CL/MEDIEN /VERNETZUNG. CL-Mailboxsysteme mit Verbindung zum APC-Gateway ---------------- Das APC-Gateway wird im Rahmen des ComLink e.V. betrieben. ComLink e.V. ist der Dachverband der politisch aktiven Mailbox- systeme in Deutschland. Um das APC-Gateway benutzen zu k”nnen, richten Sie sich zun„chst ein Mailboxfach in ihrer n„chstgelege- nen APC-Konferenzen fhrenden Mailbox ein [z.B. bei der Mailbox CL-HH des Freien Telekommunikations-Zentrums Hamburg. Anm. d. Red.] Im allgemeinen k”nnen Sie sich in jedes System mit dem Usernamen "GAST" ohne Passwort einw„hlen, um einen Benutzerantrag zu stellen. ----------------------------------------------------------------- C o m L i n k Das Netz fr Frieden, ™kologie, Soziales und Menschenrechte - ComLink e.V., Moorkamp 46, D-3000 Hannover 1 Tel.: +49-(0)511-350 30 81 E-Mail: comlink@oln.zer Konto 9976-206 PGiroA Hamburg BLZ 200 100 20 ----------------------------------------------------------------- Direkt-Bericht aus Tomsk ----------------------------------------------------------------- Aus dem w”chentlichen Netz-Magazin BAZILLUS Nr. 9316 vom 29. April 1993 in der Themenrubrik /CL/MEDIEN/ALLGEMEIN Ein interessanter Direktbericht ber den Atomunfall in Tomsk wurde am 17.4. ber APC, ein weltweites Datennetz fr Menschen- rechte und Umweltschutz, verbreitet. Der GUS-Teil heiát in An- spielung auf Glasnost GLAS-NET. Der Beitrag ist in besseren ComLink-Mailboxen, die auch eine in- ternationale Anbindung haben, im Bereich /APC/REG/USSR zu finden. Der in englisch verbreitete Beitrag von Lydia Popova enth„lt eine Auswertung der Medienreaktionen in der GUS auf den Atomunfall und beruht zudem auf verschiedenen Interviews mit Fachleuten und Be- richten vor Ort. Hier eine Kostprobe aus dem rund 13 000 Zeichen langen Beitrag: Der Container, der in Tomsk explodierte und u.a. rund 500 Gramm Plutonium freisetzte, war ausgelegt fr einen Druck von 13 atm maximal. Vor der Explosion waren es schon 17 atm. Der Normaldruck sollte 5 atm betragen. Auf die Frage, warum der Beh„lter nur einen Sicherheitsfaktor drei und nicht von fnf wie in den Normen vorgeschrieben hatte, antwortete E. Mikerin beim Briefing: "Um Metall zu sparen". Wer ”fter mal aktuelle Hintergrnde erfahren will, hat per Mail- box gute Chancen. Und wer nicht nur englisch, sondern auch spa- nisch kann, kann auch mit den spanischsprachigen Rubriken des APC etwas anfangen. Der deutsche Teil von APC steckt noch in den Kin- derschuhen, aber er w„chst. Inzwischen haben bessere Boxen gleich mehrere Rufnummern. Fr Modembesitzer zum Schnuppern: Mailboxzu- gang vom Freien Telekommunikations-Zentrum Hamburg, 040-250 9692 und 040-250 0890 - es gibt auch viele andere. wau Satzung des Freien Telekommunikations-Zentrums Hamburg e.V. ----------------------------------------------------------------- 1. Name und Sitz 1.1. Der Verein tr„gt den Namen "Freies Telekommunikations- Zentrum Hamburg". 1.2. Der Sitz des Vereins ist Hamburg. Er ist in das Vereinsre- gister eingetragen. 1.3. Gesch„ftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Zweck und Zielsetzung 2.1. Der Verein verfolgt ausschlieálich und unmittelbar gemein- ntzige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegnstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist uneigenntzig t„tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft- liche Zwecke. Zweck des Vereins ist die F”rderung der technischen und politischen Bildung durch Aufbau und Betrieb eines computergesttzten Medienzentrums in Hamburg. 2.2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung und Betrieb eines elektronischen Kommunika- tionssystems, das allen BrgerInnen offen stehen holl. Darber hinaus wird der Vereinszweck durch Seminare, Bil- dungsveranstaltungen, Beratungen und technische Hilfestel- lungen erfllt. 2.3. Dies soll im einzelnen geschehen durch: a) die Einrichtung eines Treffpunktes zum pers”nlichen In- formations- und Erfahrungsaustausch; b) Kurs- und Seminarangebote sowie publizistische Fortbil- dung; c) Bereitstellung eines Mailbox-Systems, F”rderung eines regionalen, nationalen und internationalen Kommunika- tionsnetzes mit Hilfe der Mailbox-Technik, Entwicklung projektorientierter Mailboxnutzung; d) Einrichtung einer Medien- und Computerwerkstatt; e) Durchfhrung von Jugendarbeit im Bereich Computer; f) wissenschaftliche Vertiefung im Bereich brgerorientierte Kommunikationstechnik; die gewonnenen Erkenntnisse werden in Form von Beratungen, Publikationen, Workshops und anderen ”ffentlichen Veranstaltungen interessierten Orga- nisationen, Projekten und Brgern zur Verfgung gestellt; g) F”rderung und Erforschung neuer menschengerechter Prin- zipien in der Softwareentwicklung und Technikanwendung. Der Verein ist unabh„ngig und berparteilich. 3. Mitgliedschaft 3.1. Aktive Mitgliedschaft Aktives Mitglied des Vereins kann jede natrliche oder juristische Person werden, die die genannten Ziele aktiv untersttzt. šber die Aufnahme als aktives Mitglied ent- scheidet der Vorstand unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitgliederversammlung. 3.2. Kndigung: Ein aktives Mitglied muá den Austritt aus dem Verein mindestens drei Monate vor dem Vollzug schriftlich dem Vorstand mitteilen. 3.3. Vereinsausschluá: šber den Ausschluá von aktiven Mitgliedern entscheidet der Vorstand unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Grnde fr einen Vereinsausschluá sind insbesondere: a) Wenn sich ein aktives Mitglied vereinssch„digend verh„lt. b) Wenn ein aktives Mitglied ber l„ngere Zeit ohne besonde- ren Grund nicht mehr im Verein mitarbeitet. 3.4. Passive Mitgliedschaft Passives Mitglied kann jede natrliche oder juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins untersttzt. Der Aufnahmeantrag muá schriftlich erfolgen. šber den Aufnahme- antrag entscheidet der Vorstand. Die passive Mitgliedschaft kann zeitlich begrenzt werden. Sie endet durch Austritt, der schriftlich zu erkl„ren ist, durch Ausschluá oder durch Tod. šber den Ausschluá entscheidet der Vorstand, er ist zul„ssig insbesondere bei vereinssch„digendem Verhalten oder bei Beitragsrckstand. 4. Mitgliedsbeitr„ge šber die H”he der Mitgliedsbeitr„ge entscheidet die Mitglieder- versammlung. Der Jahresbeitrag ist bis zum 1. M„rz eines jeden Jahres fr das laufende Jahr zu entrichten. Ein Anspruch auf Rckzahlung bereits geleisteter Beitr„ge oder Spenden nach Austritt besteht nicht. 5. Vereinsorgane 1. Vorstand 2. Mitgliederversammlung 6. Vorstand 6.1. Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern. 6.2. Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils fr die Dauer von zwei Jahren aus den Reihen der aktiven Mitglieder ge- w„hlt, sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. 6.3. Der Vorstand erl„át eine Gesch„ftsordnung. 6.4. Der Vorstand ist fr alle Angelegenheiten des Vereins zu- st„ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Die Mitglieder des Vorstandes sind einzeln zur gerichtlichen und auáergerichtlichen Ver- tretung des Vereins berechtigt. Jedes Mitglied des Vorstands ist einzeln zu w„hlen. W„hlbar sind nur v”llj„hrige aktive Vereinsmitglieder. Scheidet ein Mitglied des Vorstands w„h- rend der Amtszeit aus, so hat der Vorstand eine auáerordent- liche Mitgliederversammlung einzuberufen, welche einen Nach- folger w„hlen muá. 7. Mitgliederversammlung 7.1. Oberstes Organ des Vereins ist die Versammlung der aktiven Mitglieder (Mitgliederversammlung). 7.2. Im Kalenderjahr soll mindestens eine Mitgliederversammlung vom Vorstand einberufen werden. Die Einladung erfolgt durch Bekanntgabe in der Mailbox. Die Bekanntgabe des Termins und der Tagesordnung hat mindestens zwei Wochen vor dem festge- setzten Termin zu erfolgen. 7.3. šber jede Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefer- tigt, welches von einem Mitglied des Vorstandes zu unter- schreiben ist. 7.4. Die Mitgliederversammlung nimmt den Gesch„ftsbericht und den Kassenbericht entgegen, genehmigt diese und erteilt dem Vorstand Entlastung. 7.5. Die Mitgliederversammlung w„hlt den Vorstand. 7.6. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit ber allgemeine Antr„ge, insbesondere ber die H”he der Mitgliedsbeitr„ge. 7.7. Die Mitgliederversammlung ist beschluáf„hig, wenn sie ord- nungsgem„á einberufen wurde. 7.8. Auáerordentliche Mitgliederversammlungen k”nnen vom Vorstand einberufen werden; auf schriftlichen Antrag von 20 Prozent der aktiven Mitglieder muá er dies tun. 7.9. Satzungs„nderungen bedrfen einer Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungs„nderungen, welche die in Paragraph 2 genannten gemeinntzigen Zwecke betreffen, be- drfen der Einwilligung des zust„ndigen Finanzamtes. 8. Aufl”sung des Vereins Die Aufl”sung des Vereins bedarf der Zustimmung durch die Mehr- heit der aktiven Mitglieder. 9. Finanzen 9.1. Dem Verein stehen zur Kostendeckung folgende Einnahmen zur Verfgung: a) Einnahmen fr die Ver”ffentlichung von Anzeigen. Einnah- men aller Art drfen den redaktionellen Teil von Publika- tionen des Vereins nicht beeinflussen. b) Spenden c) Mitgliedsbeitr„ge nach Paragraph 5 d) Nutzungsgebhren fr Einrichtungen des Vereins, deren H”he vom Vorstand festgesetzt wird. e) Einnahmen aus Ver”ffentlichungen f) Einnahmen aus der Durchfhrung von Seminaren und Tagungen 9.2. Verwendung der Vereinsmittel a) Mittel des Vereins drfen nur satzungsgem„á verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. b) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverh„ltnism„áig hohe Vergtungen begnstigt werden. 9.3. Bei Aufl”sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f„llt das Verm”gen des Vereins nach vorheriger Prfung des Finanzamtes an den Verein Kommunikation und Neue Medien e.V. Mnchen. 10. Die Satzung ist am 21. Mai 1991 in Hamburg von den nachstehenden Grndungsmitgliedern verabschiedet und unterzeichnet worden. Marek Eisinger, Raimund Heid, Kay Hbeler, Dietrich L”bner, Dirk Riehle, Hermann-Dieter Schr”der, Jrgen Wieckmann Hinweise zur Satzung des ftz und zur Nutzungsvereinbarung ------- Die Satzung des Freien Telekommunikations-Zentrums Hamburg e.V. wird hier abgedruckt, um Intention und Struktur des Vereins transparent zu machen. Aufgrund umfangreicher Investitionen in die technische Ausstattung der Mailbox sowie der angefallenen Kosten fr die Renovierung des krzlich bezogenen Broraums befindet sich das ftz derzeit in einer finanziell sehr angespann- ten Lage. Somit ist das breite Spektrum der gesetzten Ziele derzeit nicht im gewnschten Maáe erfllbar. Die erste Priorit„t liegt in der Sicherstellung des Betriebs der Mailbox. Das Freie Telekommunikations-Zentrum ist immer erfreut ber neue Mitglieder, die bereit sind, etwas Zeit und Arbeit in das Projekt zu investieren. Dabei sollen sich unterschiedlichste Personen - vom Schler bis zum Rentner - angesprochen fhlen! Ein h”herer Frauenanteil ist ebenfalls sehr erwnscht. Spezielle technische Kenntnisse sind fr's Mitmachen nicht erforderlich. Genauso gern sind selbstverst„ndlich Sponsoren gesehen, die an die Zukunft neuer Kommunikationsmedien glauben und diese f”rdern m”chten. Wer Teilnehmer der Mailbox des ftz (der "cl-hh") werden m”chte, muá nicht Mitglied des Vereins werden. Um an weltweiter Kommu- nikation in unterschiedlichsten Themenbereichen nach eigener Wahl mit dem eigenen Personal Computer teilzunehmen, muá lediglich ein Nutzungsvertrag mit dem ftz abgeschlossen werden. Der Wortlaut dieses Vertrags ist auf den folgenden Seiten zu finden. Er kann herausgetrennt und verwendet werden. Der Vertrag muá in 2facher Ausfertigung ausgefllt und unterschrieben an das Freie Telekom- munikations-Zentrum geschickt werden. Ein Exemplar kommt dann mit der Unterschrift eines ftz-Vertreters zurck. Die Notwendigkeit zum Nutzungsvertrag ergab sich aus der mangelnden Zahlungsmoral zahlreicher Mailbox-Nutzer. Die Kosten fr die Teilnahme - derzeit ab DM 10/Monat - m”gen die interessierte Leserin oder der interessierte Leser bitte aktuell beim ftz erfragen. šberhaupt erfordert die Mailboxnutzung vorab einige Absprachen ber Passw”rter sowie die Einstellung des Modems. Weiterhin ist vielen neuen Nutzern nicht bekannt, daá es mittlerweile komfortable Point-Programme gibt, die die Nutzung der Mailbox deutlich erleichtern, weil mit ihnen auf das Erlernen des zur Online-Nutzung erforderlichen Befehlssatzes verzichtet werden kann. Die Mitglieder des Freien Telekommunikations-Zen- trums Hamburg stehen fr Hilfestellung gern zur Verfgung. fm N u t z u n g s v e r e i n b a r u n g zwischen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ----------------------------------------- ----------------------------------------- ----------------------------------------- ----------------------------------------- und dem Freien Telekommunikations-Zentrum Hamburg e.V. Klaus-Groth-Str. 84 2000 Hamburg 26 (20535 Hamburg) 1. Gegenstand des Vertrages Gegenstand dieses Vertrages ist die Benutzung der Elektronic- Mail-Systeme des Freien Telekommunikations-Zentrums Hamburg e.V. - im folgenden Betreiber genannt - durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Der Vertrag kommt durch die Best„tigung des Betrei- bers zustande. 2. Leistungen des Betreibers Der Betreiber stellt der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ein pers”n- liches Fach bzw. mehrere pers”nliche F„cher zur Verfgung. Der Zugang zum System erfolgt ber das Telefon-Netz der Deutschen Bundespost (Telekom). Darberhinaus erm”glicht er den Zugang zu elektronischen Foren der Association for Progressive Communication (APC) und stellt im Rahmen seiner Vereinst„tigkeit an der Nachfrage der Nutzerin- nen/Nutzer orientiert weitere Kommunikationsm”glichkeiten mit anderen Netzen bereit. 3. Haftung des Betreibers Der Betreiber gew„hrleistet die Datensicherheit und den Daten- schutz im Rahmen der technischen M”glichkeiten des Systems und der rechtlichen Vorgaben. Er haftet nur bei grober Fahrl„ssigkeit oder Vorsatz seitens des Betreibers. Die Haftung fr Sch„den, die durch h”here Gewalt oder durch andere Teilnehmerinnen/Teilnehmer verursacht werden, ist ausgeschlossen. Der Betreiber bernimmt auch keine Haftung fr die Zugangsm”glichkeiten, soweit diese in den Zust„ndigkeitsbe- reich der Deutschen Bundespost fallen. 4. Haftung der Teilnehmerin/des Teilnehmers Die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist verantwortlich und haftet fr alle Gebhren, Sch„den und auch Ansprche Dritter, die durch Ge- brauch und auch Miábrauch ihrer/seiner Kennung entstehen. Daneben ist sie/er fr ihre/seine eingesandten Texte, Dateien und Pro- gramme presserechtlich verantwortlich und haftet selbst fr durch sie/ihn verursachte Verletzungen von Urheberrechten (Copyrights). 5. Gebhren Fr die Benutzung des Systems werden Gebhren erhoben, die im an- bei versandten Informationstext aufgefhrt sind. Die Gebhren dienen ausschlieálich der Aufrechterhaltung des Mailboxbetriebes und der Erfllung der Vereinszwecke des Freien Telekommunika- tions-Zentrums e.V. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Gebhren mit einer Ankndigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines jeden Kalender- monats angemessen zu „ndern oder zu erg„nzen. Widerspricht die Teilnehmerin/der Teilnehmer den ge„nderten Ge- bhren nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Žnde- rungsmitteilung, so gelten die neuen Bedingungen ab dem in der Mitteilung genannten Monat. Widerspricht sie/er der Žnderung, so hat der Betreiber das Recht, den Vertrag zu dem Stichtag zu kn- digen, zu dem die Žnderung in Kraft tritt. 6. Kndigung Teilnehmerinnen/Teilnehmer k”nnen jeweils zum Quartalsende kndi- gen. Die Kndigung ist 30 Tage vor dem Kndigungstermin mitzutei- len. Eine formlose Mailbox-Nachricht, die vom Betreiber best„tigt wird, gengt hierzu. Sollten sich die rechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb des Mailbox-Systems „ndern oder der Betrieb ganz oder teilweise eingestellt werden mssen, ist der Betreiber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kndigungsfrist zu kndigen oder im Wege einer Žnderungskndigung den ver„nderten Verh„ltnissen anzu- passen. Folgeansprche aus dieser Kndigung sind ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kndigung steht dem Betreiber auch zu, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtun- gen nicht fristgem„á nachkommt oder die Kommunikations-Systeme des Betreibers vertragswidrig oder fr gesetzeswidrige Zwecke benutzt werden. In diesen F„llen ist der Betreiber berechtigt, den Vertrag durch Sperrung des Zugangs vorbergehend auszusetzen. 7. L”schen von Daten Von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer eingesandte Daten, die ande- ren frei zug„nglich sind, k”nnen ohne vorherige Ankndigung gel”scht werden, wenn die Daten im Widerspruch zum geltenden Pressegesetz stehen. Die Autorin/der Autor wird davon per e-mail unterrichtet. Der Betreiber ist berechtigt, die Datenmenge in den pers”nlichen Inhaltsverzeichnissen und Mail-Dateien fr alle Teilnehmerin- nen/Teilnehmer gleich zu begrenzen, wenn die Speicherplatzver- h„ltnisse im System dies erforderlich machen. 8. Speichern personenbezogener Daten Der Betreiber speichert und verarbeitet die pers”nlichen Daten der Teilnehmerin/des Teilnehmers zu Verwaltungs- und Abrechnungs- zwecken elektronisch. Er steht dafr ein, daá die mit der Systembetreuung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Datenschutz-Bestimmungen kennen und beachten. 9. Schluábestimmung Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berhrt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmun- gen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung und dem Vereinszweck des Freien Telekommunikations-Zentrums Hamburg e.V. entsprechende Ersatzbe- stimmung. Gerichtsstand ist Hamburg. (Ort, Datum) (Ort, Datum) (Unterschrift Nutzer/in) (Unterschrift Betreiber) ----------------------------------------------------------------- Dies ist die Disketten-Ausgabe des ftz-Magazins. Das ftz-Magazin erscheint unregelm„áig und will allen Interessierten ein Bild von den M”glichkeiten weltweiter elektronischer Brgernetze vermit- teln und zur Teilnahme einladen. Der Abdruck von Artikeln aus dem ftz-Magazin ist mit Quellenangabe und gegen Belegexemplar frei. Alle Ausgaben des ftz-Magazins sind auch auf Papier gedruckt er- h„ltlich. Fragen Sie uns! Freies Telekommunikations-Zentrum Hamburg e.V. ------------------ Klaus-Groth-Str. 84 Telefon : 040 / 250 03 00 20535 Hamburg Telefax : 040 / 41 78 70 Mailbox : 040 / 250 08 90 Postgiroamt Hamburg Z-Netz : FTZ-EV@CL-HH.ZER BLZ 200 100 20 Kto 1943-208 Internet: ftz-ev@cl-hh.comlink.de Verantwortlich fr das ftz-Magazin: Frank M”ller -----------------------------------------------------------------